Heute erhielt meine Tochter Jana per Briefsendung eine “LETZTE MAHNUNG” von einer Firma Genealogie.de aus Frankfurt (Main). Sie beziehen sich bei ihrer Forderung über 60,00 Euro (für einen “12-Monats-Zugang Genealogie.de”) plus 5,00 Euro “Verzugspauschale” auf einen “abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag” und betonen gleich süffisant, dass Jana das ihr zustehende Widerrufsrecht gar nicht bzw. nicht fristgerecht ausgeübt habe.

Bist du adlig?
Was war passiert? Sie hatte auf einer anderen Webseite ein Popup-Fenster, dieses geschlossen und es erschien ein weiteres, in dem gefragt wurde, ob man prüfen wolle, ob man mit einem Star verwandt oder adlig sei (”nur noch 1 Klick entfernt”). Um dies zu prüfen, war die genaue Adresse, Mailadresse und das Alter erforderlich. Und das berühmte kleine Häkchen vor den ABGs - die sie natürlich nicht gelesen hat. So schnell hat man ein Jahresabo am Hals!

Zwar kamen wohl noch ein paar Mails, die sie aber ungelesen als Spam gelöscht hat. Und heute nun die LETZTE MAHNUNG. Und natürlich große Aufregung im Haus gleich mit dazu.

Folgendes habe ich dieser Firma heute per Einschreiben zukommen lassen (Auszug):

Ich widerspreche Ihrer Forderung ausdrücklich, sie ist unberechtigt. Jana ist beschränkt geschäftsfähig. Ihre Eltern stimmen dem Vertrag nicht zu. Ein Vertrag ist deshalb auch nicht zustande gekommen.

Auch hat sie nie die Seite aktiviert bzw. deren versprochenen Inhalt genutzt. Zwar hat sie sich auf Ihrer Seite www.genealogie.de angemeldet, jedoch ist kein Vertrag zu den von Ihnen behaupteten Konditionen zustande gekommen. Auf Ihrer Seite wird völlig unscheinbar auf die Kostenfolge hingewiesen, so dass sie ohne weiteres übersehen werden konnte und von ihr auch übersehen wurde.

Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung wegen Irrtums, da lediglich eine Gratis-Nutzung gewollt war und keine kostenpflichtige. Beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg habe ich parallel eine Anzeige wegen Betrugsverdachts erstattet. Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten und bitte um Bestätigung, dass die Angelegenheit erledigt ist.

Die Anzeige wegen Betrugsverdacht kann man übrigens online bei der Polizei stellen. Jetzt warten wir mal ganz gelassen ab. Ich nehme nicht an, dass die Firma vor Gericht gehen wird, um ihren dubiosen Anspruch einzuklagen…
Das Ganze ist kein Einzelfall, wie diverse Internetforen lebhaft darlegen, sondern hat System und Methode. Eine unglaubliche Abzocke - zumal auf den Seiten keine wesentlichen Inhalte zu finden sind. Meist behelfen sich die Abzocker mit schlichten Links zu den professionellen Seiten - und verlangen dafür auch noch Geld!
Seitenbetreiber ist übrigens eine GENEALOGIE LTD, CALLEVA PARK, ALDERMASTON in Großbritannien…

Nachtrag 12.04.2007:

Meine Online-Anzeige wurde vom baden-württembergischen LKA an die Polizeidirektion Böblingen und weiter an die örtliche Polizeidienststelle geleitet. Von dort aus wurde ich heute um eine “Zeugenvernehmung” gebeten. Ergebnis nach einer dreiviertel Stunde gemeinsamer Arbeit war eine schriftlich formulierte Anzeige, die ich unterschrieben habe. Mein Brief an die Firma sowie deren “Letzte Mahnung” wurden in Kopie beigefügt. Von den drei angefertigten Schriftsätzen gehen offenbar zwei an die hessischen Kollegen in Frankfurt, bei denen die Sache anhängig ist. Nach Auskunft des Polizeioberkommissars sind dort wirklich zahlreiche Anzeigen eingegangen; die damit befasste Staatsanwaltschaft fasst diese alle zusammen und erwägt wohl eine Sammelklage. Die “hinter” der Firma stehenden Herren seien allesamt einschlägig polizeibekannt. - Und man möge auf keinen Fall die Rechnung bezahlen!!!

Zum selben Thema: Nicht nur auf Genealogie.de geht es ums Geld der Kunden (es gibt aberhunderte Betroffene). Der NDR beschreibt auf einer Infoseite sage und schreibe 43 Webseiten, die alle von einem Gaunerduo namens Schmidtlein betrieben werden oder wurden. In einem informativen Filmbeitrag erfährt man, wie die Masche läuft… Auch Jörg Schieb von der WDR-Sendereihe “Angeklickt” hat einen umfangreichen Filmbeitrag erstellt und verweist darin u.a. auch auf eine Internet-Beschwerdestelle.

Neuer Bericht bei Stiftung Warentest.