Inkasso-Mahnverfahren25.08.2009 - Endlich ein positives Urteil im Kampf gegen die Internet-Abzocke: Das Amtsgericht Karlsruhe hat eine Inkasso-Anwältin verpflichtet, einem Abofallen-Opfer die Anwaltskosten zur Abwehr der Inkasso-Forderungen zu ersetzen. Das Gericht stellte fest, die Abo-Rechnung sei nichtig gewesen. In der Begründung des Urteils ist sogar von “Beihilfe zum versuchten Betrug” die Rede.
Die Inkasso-Anwältin hat in dem Verfahren nicht bestritten, dass sie in ähnlichen Fällen auch Rechnungen storniert habe als ihr Feststellungsklagen angedroht worden waren. In der Entscheidungsbegründung des Gerichts heisst es, “dies zeigt, dass die Beklagte selbst davon ausging, dass die von ihr geltend gemachten Forderungen nicht existieren”.
Die Entscheidung hat das Potenzial zu einem wichtigen Präzedenzfall.
(Quelle: Weblog Der Detektiv, eigene Artikel dazu: verwandschaftstester.net, Abzocke-Artikel 1, 2, 3)

Wahnsinn: Allein bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen häufen sich derzeit monatlich 22.000 Abzock-Fälle…Der Bundesverband der Verbraucherzentralen vzbv fordert: “Anwälten, die im Auftrag der Betreiber Mahnschreiben wie Postwurfsendungen verschicken, muss die Zulassung entzogen werden können”. Auch sollten Banken einschlägig bekannten Anbietern ein Konto verweigern. Abo-Rechnungsempfängern rät der vzbv indes nicht zu zahlen, da das System der Betreiber primär auf Einschüchterung beruhe und sie an einer gerichtlichen Klärung meist nicht interessiert seien.
Eine von Computerbild.de zusammen mit dem vzbv entwickelte kostenlose Abwehrsoftware wurde in den ersten 48 Stunden bereits mehr als 140.000 mal heruntergeladen.